Untersagung der Weiterfahrt

21. 02. 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Man sollte meinen, dass Kontrollen des Schwerlastverkehrs in Bezug auf die Transportsicherheit in ganz Deutschland einheitlich sind.

 

Die Realität sieht leider anders aus. Ein Lkw der in Nordrhein Westfalen angehalten und kontrolliert wird, darf die Fahrt erst fortsetzen, wenn die Ladung mit Spanngurten und Kantenschutz nachgesichert wird. Ein zweites Mal in Niedersachsen angehalten, gibt es erneut Ärger, weil die Beamten der Meinung sind, die Ladung ist nicht zurrfähig und kann nur über Formschluss, Antirutschmatten und den Fahrzeugaufbau gesichert werden.

 

Den Ausbildungsstand von Kontrollorganen zum Thema Ladungssicherung, muss man einfach in Frage stellen, wenn man sich folgenden Fall ansieht.

 

Ein Lkw beladen mit 23,8 to Flachstahl gerät in die Kontrolle der Autobahnpolizei. Nach dem die Plane des Lkw geöffnet ist, untersagt der Beamte sofort die Weiterfahrt und gibt dem Fahrer zu verstehen, dass er ausrechnen muss, wie viele Spanngurte nötig sind, um die Ladung ausreichend zu sichern.

 

Leider ist uns nicht bekannt nach welchem Regelwerk der Beamte seine Berechnungen vorgenommen hat.

 

Nach ca. 20 Minuten präsentiert der Polizist der Autobahnpolizei sein Ergebnis. Benötigt wurden kistenweise Spanngurte mit einer Sicherungskraft von 5000 daN.

 

Kopfschüttelnd zückt der Fahrer sein Handy und informiert seinen Chef, was an Zurrmitteln benötigt wird, um die Fahrt fortzusetzen.

 

Das Ergebnis ist auf den Fotos zu sehen, aber damit noch nicht genug. Der Beamte setze noch einen oben drauf und meinte: " Man könne froh sein, dass es Spanngurte mit einer Sicherungskraft von 5000 daN seien, andernfalls wären 137 Zurrgurte nötig gewesen."

 

Red. M.Hesse

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Untersagung der Weiterfahrt

Fotoserien


Untersagung der Weiterfahrt (21. 02. 2014)

Kistenweise neue Spanngurte