Unternehmerpflichten Ladungssicherung

 

Die rechtlichen Anforderungen an Sie als Unternehmer und Ihrer Mitarbeiter steigen stetig an.

Wer seinen Pflichten als Unternehmer nicht vollumfänglich nachkommt, hat schnell ein ernst

zu nehmendes Problem mit den Behörden und im schlimmsten Fall mit der Justiz.

 

Anhand der hier aufgeführten Punkte können Sie prüfen, ob Sie rechtssicher aufgestellt sind.

 

1. Übertragen Sie schriftlich die Unternehmerpflichten an einen entsprechend ausgebildeten,

    fachkundigen und zuverlässigen Mitarbeiter. Die schriftliche Übertragung kann in der

    Stellenbeschreibung oder in einem separaten Delegationsdokument erfolgen. Die

    Beauftragte Person muss weisungsbefugt sein und erhält ein angemessenes 

    Budget für die Wahrnehmung seiner Pflichten.

 

2. Benennen Sie die Beauftragte Person für Ladungssicherung oder den Leiter der 

    Ladearbeiten in Ihrem Organigramm.

 

3. Unterweisen Sie mindestens einmal im Jahr Ihr Verlade- und Fahrpersonal.

 

4. Schulungen sind nach VDI 2700 Blatt 5 alle 3 Jahre durchzuführen.

 

5. Prüfen Sie anhand einer Checkliste täglich ausgehende Lkw Ladungen

    auf Einhaltung der nötigen Ladungssicherungsmaßnahmen.

    Notieren Sie die Kennzeichen der Zugmaschine, des Aufliegers und ggf.

    des Hängers (Falls die Zugmaschine gewechselt wird).

 

6. Dokumentieren Sie die Prüfungen mit aussagefähigen Fotos und

    archivieren Sie diese Daten.

 

7. Erstellen Sie betriebliche Aushänge mit bebilderten, leicht verständlichen

    Verladeanweisungen.

 

8. Erstellen Sie Verfahensanweisungen und Prozessbescheibungen und binden

    Sie diese in Ihr bestehendes Qualitätsmanagementsystem ein.

 

Auf Wunsch übernehmen wir die Beauftragung als: "Extern Beauftragte Person für Ladungssicherung" in Ihrem Unternehmen.

 

Für Fragen- oder Unterstützung rund um das Thema Unternehmerpflichten Ladungssicherung stehen wir Ihnen gerne telefonisch und via Mail zur Verfügung.